Zertifizierte Pflanzenkohle darf ab sofort europaweit im ökologischen/ biologischen Landbau als Dünger/Bodenverbesserer eingesetzt werden. Was für ein Durchbruch! In Deutschland beispielsweise war der Einsatz von Pflanzenkohle bislang nur in Form von Holzkohle in der Landwirtschaft erlaubt.
Nun aber hat Ursula von der Leyen als neue EU-Kommissions-Präsidentin im Dezember 2019 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2164 unterschrieben. Diese ist seit 2020 in Kraft und regelt den Einsatz neu: Pflanzenkohle wird nun definiert als „Pyrolyseprodukt aus einem breiten Spektrum organischen Materialien pflanzlichen Ursprungs“ und wird in Anhang I der geltenden EU-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in der Rubrik Düngemittel, Bodenverbesserer und Nährstoffe als zugelassenes Düngemittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 aufgeführt.
Begründet wurde dieser Schritt damit, „dass die Stoffe ‚Pflanzenkohle‘ (…) mit den Zielen und Grundsätzen der ökologischen/ biologischen Produktion vereinbar sind“. Bleibt nun zu hoffen, dass die Zulassung auch bald mit den Zielen und Grundsätzen des konventionellen Landbaus vereinbar sind. Denn egal, ob öko oder konventionell: Schon bei der Herstellung der Pflanzenkohle wird ein großer Teil des in der Biomasse enthaltenen Kohlenstoffs stabil in der Pflanzenkohle gespeichert und nicht als CO2 freigesetzt. Wird die „grüne Kohle“ zusammen mit Mist, Gülle oder Kompost auf den Acker ausgebracht, bleibt der Kohlenstoff über Jahrhunderte im Boden gebunden, es reduzieren sich Nährstoffauswaschungen ins Grundwasser, stattdessen beschleunigt sich der Humusaufbau und damit die Speicherung eines Vielfachen an CO2. Der Weltklimarat (IPCC) hat nicht umsonst den Einsatz von Pflanzenkohle in Verbindung mit dem Humusaufbau zu einer wichtigen Strategie im Kampf gegen die Klimaerwärmung erklärt.
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